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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Enz e.V. findest du hier .
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Das Rettungsdienstgesetz (RDG) des Landes Baden-Württemberg regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten für den Wasser-Rettungs-dienst im Lande. Nach § 2, 1 RDG ist die DLRG als Leistungsträger ausgewiesen; die Durchführung des Wasser-Rettungsdienstes wurde den Landesverbänden Württemberg und Baden aufgrund einer Vereinbarung übertragen. Die DLRG-Bezirke organisieren den Wasser-Rettungsdienst und führen ihn mit ihren Ortsgruppen durch. Näheres regeln die Bereichsausschüsse für den Rettungsdienst in den jeweiligen Rettungsdienst-Bereichen. Dort wird auch über die Benutzungsentgelte der Kostenträger (Krankenkassen) verhandelt.
In Strand-, Frei- und Hallenbädern des Landes übernehmen die Ortsgruppen den so genannten Rettungswachdienst in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Die hoch motivierten, gut ausgebildeten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der größten deutschen Wasser-Rettungsorganisation sind ganzjährig einsatzbereit. Sie verfügen über Spezialausbildungen, so z.B. als DLRG-Sanitäter, als Bootsführer, Rettungstaucher oder Einsatz- und Wachleiter und investieren viele hundert Stunden jährlich uneigennützig für die Sicherheit von Wassersportlern, Urlaubs- und Badegästen. An Wochenenden und Feiertagen von Mai bis September stehen Sie während des Regelwachdienstes direkt an Gewässern in 37 Wasser-Rettungs-wachen und 3 mobilen Wachstationen bereit. Außerdem sind die 20 Rettungstaucher- und 37 Bootsgruppen per Funkmeldeempfänger erreichbar. Die Alarmierung der Rettungskräfte erfolgt über die Rettungsleitstellen.
Die DLRG verfügt im Landesverband Baden über 12 Rettungsboote Typ 1, 9 Rettungsboote Typ 2, 38 Mehrzweckboote und 19 Gerätewagen-Wasserrettung, 35 Bootsgruppenfahrzeuge, 23 Tauchgruppenfahrzeuge, 6 Wachgruppenfahrzeuge sowie über 25 Geräteanhänger Wasserrettung. Die meisten Boote sind auch in den Wintermonaten einsatzklar. Die DLRG-Einsätze erfordern eine gute, verlässliche und witterungsbeständige Aus-stattung, die durch Mitgliedsbeiträge, Zuschüs-se des Landes und durch die Benutzungs-entgelte der Kostenträger beschafft wird. Die Sicherheit der Rettungskräfte und der Opfer von Boots-, Bade- und sonstigen Unfällen haben die höchste Priorität und verdienen deswegen unsere besondere Aufmerksamkeit.
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